Feinstaubplaketten gibt es im|Kfz-Meisterbetrieb

Autofahrer, die auch weiterhin ihren Pkw uneingeschränkt nutzen wollen, sollten sich möglichst bald um eine Feinstaubplakette kümmern. Denn nur damit wird es künftig möglich sein, die in vielen Städten geplanten Umweltzonen zu befahren. Je nach Partikelausstoß erhalten begünstigte Fahrzeuge in einem für die Abgasuntersuchung anerkannten Kfz-Meisterbetrieb eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Einige ältere Fahrzeuge jedoch müssen darauf verzichten, sodass für sie bestimmte gekennzeichnete Bereiche tabu sind.

Entscheidend für die jeweilige Farbe sind die Emissions-Schlüsselnummern im Kraftfahrzeugschein. In dessen alter Version geben die beiden letzten Ziffern der Schlüsselnummer zu 1 (links) Auskunft. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I finden sie sich in der Schlüsselnummer zu 14. Die Fachleute in den Kfz-Betrieben wissen, was die entsprechenden Zahlen bedeuten. Sie können auch Tipps geben, ob mithilfe einer Nachrüstung eine bessere Schadstoffeinstufung erzielt werden kann. Damit verbundene Steuererleichterungen und eine bzw. eine andersfarbige Plakette wären die möglichen positiven Folgen.

 

Freie Fahrt  in Umweltzonen

… für saubere Autos mit Plakette, die es in allen für die Abgasuntersuchung anerkannten Kfz-Meisterbetrieben gibt: Ab März können Kommunen feinstaubbelastete Gebiete als "Umweltzone" ausweisen, in der für bestimmte Autos Fahrverbote gelten. Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet; ein Zusatzschild zeigt die zur Zufahrt nötigen Plakettenfarben. Daher sollten Autofahrer sich möglichst bald eine Feinstaubplakette auf die Windschutzscheibe kleben lassen, deren Farbe die Schadstoffgruppe des Autos kennzeichnet: Die saubersten Fahrzeuge sind mit einer grünen Feinstaub-Plakette unterwegs, gefolgt von gelb und rot.

Der kleine Rest der "Stinker" fährt ohne Plakette und bleibt bei Fahrverbot draußen. Auch Autos aus dem Ausland brauchen eine Plakette, wenn sie in Umweltzonen fahren sollen. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.